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   BGH, 23.02.1966 - 2 StR 15/66   

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https://dejure.org/1966,499
BGH, 23.02.1966 - 2 StR 15/66 (https://dejure.org/1966,499)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1966 - 2 StR 15/66 (https://dejure.org/1966,499)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1966 - 2 StR 15/66 (https://dejure.org/1966,499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufgaben eines psychologischen Sachverständigen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagen jugendlicher Zeugen - Würdigung der Bekundung über unzüchtige Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 62
  • NJW 1966, 1873
  • MDR 1966, 688
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1965 - 2 StR 533/64

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BGH, 23.02.1966 - 2 StR 15/66
    Stellt es im ersten Fall auf Grund dieser Sachkunde fest, daß die jugendliche Zeugin aussagetüchtig ist und daß ihre Bekundungen Glauben verdienen, so geschieht dies mit Hilfe des Gutachtens; nämlich durch den Teil der Ausführungen des Sachverständigen, der allein verfahrensrechtlich bedeutsam ist (vgl. Urteil des Senats vom 13. Januar 1965 - 2 StR 533/64.
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Die Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussage gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung (BGHSt 3, 52, 53; BGHSt 8, 130; BGHSt 21, 62, 63; BGHSt 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Die endgültige Beurteilung war der Strafkammer vorbehalten (BGHSt 21, 62).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Er ist dabei im allgemeinen nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen (vgl. statt vieler Nachweise BGHSt 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]; Löwe-Rosenberg, St PO, 22. Aufl. 1973, § 244 Anm. III 3 c-d und § 261 Anm. 5; Jessnitzer, Der gerichtliche Sachverständige, 4. Aufl., S. 48 ff.).

    Denn an dem Grundsatz, daß der Tatrichter regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu beurteilen hat und nur in Ausnahmefällen auf die Methode der aussagepsychologischen Begutachtung zurückgreifen darf, wird, auch im Strafprozeß festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 3, 27; 13, 297 [BGH 13.10.1959 - 2 ARs 171/59]; 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]; 23, 8 [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69]; 23, 176 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; ferner Panhuysen, Die Untersuchung des Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit - Ein Beitrag zur Stellung des Zeugen und Sachverständigen im Strafprozeß -, Berlin 1964; Wüst, Richter und psychologischer Sachverständiger im Strafprozeß, München 1968; Krauss in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1973, 320 ff.).

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Werden nämlich durch das psychiatrische Gutachten die Zweifel an der Aussagetüchtigkeit des Zeugen ausgeräumt, so befindet sich der Tatrichter in keiner anderen Lage, als sie herkömmlicherweise mit der Beurteilung der Glaubwürdigkeit - erwachsener - Zeugen verbunden ist, die zum Wesen richterlicher Rechtsfindung gehört und daher dem Tatrichter vorbehalten ist (BGHSt 21, 62).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 44.73

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht in

    Er ist dabei im allgemeinen nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen (vgl. statt vieler Nachweise BGHSt 21, 62; Löwe-Rosenberg, StPO, 22. Aufl. 1973, § 244 Anm. III 3 c-d und § 261 Anm. 5; Jessnitzer, Der gerichtliche Sachverständige, 4. Aufl., S. 48 ff.).

    Denn an dem Grundsatz, daß der Tatrichter regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu beurteilen hat und nur in Ausnahmefällen auf die Methode der aussagepsychologischen Begutachtung zurückgreifen darf, wird auch im Strafprozeß festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 3, 27; 13, 297; 21, 62; 23, 8; 23, 176; ferner Panhuysen, Die Untersuchung des Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit - Ein Beitrag zur Stellung des Zeugen und Sachverständigen im Strafprozeß -, Berlin 1964; Wüst, Richter und psychologischer Sachverständiger im Strafprozeß, München 1968; Krauss in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1973, 320 ff.).

  • BGH, 09.12.1980 - 1 StR 583/80

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt -

    Auch wenn er sich über den "Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten" (vgl. § 246 a StPO) geäußert haben sollte, wäre es Sache des Tatrichters gewesen, zu den Darlegungen des Sachverständigen Stellung zu nehmen oder wenigstens die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, von denen der Sachverständige ausgegangen ist, und seine Folgerungen mitzuteilen (BGHSt 7, 238, 239; 8, 113, 118; 12, 311, 314/315; 21, 62, 63; BGH, Urt. vom 20. September 1979 - 4 StR 472/79 - bei Holtz MDR 1980, 104).

    Soweit § 64 Abs. 1 StGB verlangt, daß auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung (vgl. Dreher/Tröndle § 64 Rdn 6; LK 10. Aufl. § 64 Rdn. 79) festgestellt wird, ob erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, ist es ohnehin Aufgabe des Tatgerichts - in Berücksichtigung auch der Darlegungen des nach § 246 a StPO zuzuziehenden Sachverständigen - zukünftige Gefährlichkeit des Täters zu prognostizieren oder nicht zu prognostizieren (vgl. BGHSt 8, 113, 119; 21, 62, 63) [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66].

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 145.73

    Rechtsmittel

    Er ist dabei im allgemeinen nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen (vgl. statt vieler Nachweise BGHSt 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]; Löwe-Rosenberg, StPO, 22. Aufl. 1973, § 244 Anm. III 3 c-d und § 261 Anm. 5; Jessnitzer, Der gerichtliche Sachverständige, 4. Aufl., S. 48 ff.).

    Denn an dem Grundsatz, daß der Tatrichter regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu beurteilen hat und nur in Ausnahmefällen auf die Methode der aussagepsychologischen Begutachtung zurückgreifen darf, wird auch im Strafprozeß festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 3, 27; 13, 297 [BGH 13.10.1959 - 2 ARs 171/59]; 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]; 23, 8 [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69]; 23, 176 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; ferner Panhuysen, Die Untersuchung des Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit - Ein Beitrag zur Stellung des Zeugen und Sachverständigen im Strafprozeß -, Berlin 1964; Wüst, Richter und psychologischer Sachverständiger im Strafprozeß, München 1968; Krauss in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1973, 320 ff.).

  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal

    Im allgemeinen ist der Richter bei dieser seiner ureigenen Aufgabe auf die Hilfe eines (psychologischen) Sachverständigen nicht angewiesen (BGH NJW 1961, 1636); denn dieser hat nicht darüber zu befinden, ob die Aussage wahr ist oder nicht, sondern seine Aufgabe ist es, nur die Wesenszüge z.B. einer jungen Zeugin darzustellen und ihr Verhalten im besonderen Fall sowie ihre Aussage selbst nach Inhalt und Entwicklung aus psychologischer Sicht zu erläutern (BGHSt 21, 62, 63) [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66].
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83

    Folgen eines nicht "Glauben schenken" einer Zeugenaussage trotz gegenteiliger

    Es gehört vielmehr zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist dem Tatrichter vorbehalten, abschließend für den Schuldspruch Glaubwürdigkeit und Wahrheitsgehalt einer Aussage zu beurteilen (BGHSt 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]).
  • BGH, 09.10.1968 - 2 StR 391/68

    Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Begriff des gefährlichen

    Auf die Entscheidung des Senats im BGHSt 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66] wird verwiesen.
  • BGH, 16.10.1968 - 2 StR 490/68

    Anhörung eines weiteren Sachverständigen - Folgerungen aus einem schriftlichen

  • BGH, 05.03.1968 - 5 StR 735/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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